Montagebedingungen

Stand: 2024/April

 

Bevor eine Montage durchgeführt werden kann ist es wichtig für den beauftragten Monteur folgende Daten bekanntzugeben und die nachstehenden Anforderungen an den Montageort zu bestätigen. Senden Sie diesen ausgefüllten und bestätigten Auftrag vorzugsweise per e-mail an office@toolstec.at, damit der Monteur mit Ihnen einen Termin bezüglich Montage vereinbaren kann.

Folgende Anforderungen sind vom Auftraggeber vor der Montage zu überprüfen und zu bestätigen: ARBEITPLATZÜBERPRÜFUNG

Die Hebebühne wurde entwickelt, um in geschlossenen und geschützten Räumen, frei von über der Hebebühne verbauten Konstruktionen verwendet werden zu können. Der Ort der Installation darf nicht neben folgenden Bereichen gewählt werden: Waschanlage (Hochdruckreiniger), Lackierbetrieb, Lackieranlage, Werkbänke, Lösungsmittel oder Lacklager. Die Installation in der Nähe von Räumen, in denen eine gefährliche Explosion auftreten kann, ist strengstens verboten. Die einschlägigen lokalen Normen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, zum Beispiel in Bezug auf Mindestabstand zur Wand oder anderen Geräten, müssen eingehalten werden.

BEREITZUSTELLENDE VERSORGUNGSANSCHLÜSSE

Vom Betreiber der Hebebühne ist ein 400 V, 50 Hz Drehstromanschluss und ein Druckluftanschluss (nur Scheren, 4-Säulen, Profi, Kurzhub,…) bereitzustellen. Der Drehstromanschluss und die Druckluftversorgung sind bis zum Standort der Steuerung zu legen. Ein Anschluss kann von unten aber auch von oben erfolgen.

Drehstromanschluss: 400 V, 50 Hz Drehstromanschluss (3~ + N + PE 400 V, 50 Hz)

Der Leitungsquerschnitt ist dabei an den Typ der Hebebühne und den örtlichen Gegebenheiten (Leitungslängen) anzupassen.

BEREITZUSTELLENDE LADE- UND TRANSPORTHILFEN

Hilfskräfte und Geräte (z.B. Gabelstapler) müssen für das Abladen und für die Montage der Hebebühne bauseitig gestellt werden. Sollten die geforderten Hilfsmittel sowie Helfer nicht zum vereinbarten Termin gestellt sein, so muss die Montage abgebrochen und eine Leerfahrt in Rechnung gestellt werden.

BEREITZUSTELLENDE PRÜFLAST

Die Prüflast (Fahrzeug) laut max. Traglastangabe der Hebebühne, müssen bauseitig vom Kunden gestellt werden.

BEREITZUSTELLENDE MATERIALIEN (FALLS NICHT MITBESTELLT)

  • Hydrauliköl laut Angabe
  • Schmiermittel für alle Reibungspunkte
  • Unterlegscheiben (rostfrei)        
  • 380 Volt Stecker 3~ + N + PE 400 V, 50 Hz
  • Befestigungsanker den Bodenanforderungen entsprechend    
  • Wartungseinheit (nur Scheren, 4-Säulen, Profi, Kurzhub,…)

ANFORDERUNGEN AN DEN INSTALLATIONSORT (FUNDAMENTBAU)

Vor dem Aufstellen der Hebebühne ist ein ausreichendes Fundament nachzuweisen oder zu erstellen. Ein planer und ebener Aufstellplatz ist in jedem Fall erforderlich. Die Fundamentbelastung wird vom Hersteller der Hebebühne vorgegeben. Das Fundament ist dann nach den Vorgaben eines Statikers und den örtlichen Gegebenheiten zu prüfen oder zu erstellen. An Orten, bei denen mit Frost zu rechnen ist, sind die Fundamente frosttief zu gründen. Vor der Positionierung der beiden Säulen, den vorderen/hinteren Längsraum überprüfen, um die Einführung und die Abstellung von Fahrzeugen mit langem Radstand (z.B. Lieferwagen) zu ermöglichen. Frischer Beton muss mindestens 25 Tage trocknen. Das Fundament muss mit Bewehrung versehen sein, der verwendete Beton muss mindestens der angegebenen Güte DIN 1045:2001-07 entsprechen. Die Mindeststärke des Fundaments (ohne Estrich und Fliesen) muss der Ausführung der Hebebühne angepasst sein.

ÜBERMITTLUNG VON FOTOS DES INSTALLATIONSORTES / BESICHTIGUNG DURCH ToolsTec GmbH

Mit der Übermittlung des Montageauftrages ist mindestens ein Foto vom gewünschten Installationsort per Email zu übermitteln! Dies ist notwendig um etwaige Abweichungen der Herstellervorgabe frühzeitig zu erkennen und eine entsprechende Alternativlösung zu erarbeiten. Sollte es zu einer Abweichung kommen, ist eine Sondermontage bei ToolsTec anzufragen. Unsere Techniker werden dann eine entsprechende Lösung erarbeiten! Eine Sondermontage ist mit einem Mehraufwand verbunden und ein gesondertes Angebot ist zu erstellen!

 FUNDAMENT

  • Eine waagerechte Ebene wird für die ordnungsgemäße Installation vorgeschlagen. Kleine Unterschiede können durch Verwendung von Unterlegscheiben ausgeglichen werden. Bei Fundamenten mit zu hohen Toleranzen oder Unebenheiten muss ein neues Fundament erstellt werden.             
  • Erkundigen Sie sich grundsätzlich nach den jeweils gültigen Fundamentplänen beim Hersteller.          
  • Bei Estrich bzw. gefliesten Fußböden müssen verlängerte Betonanker verwendet werden.             
  • Die Tragfähigkeit von Decken und Fundamenten muss vom Betreiber der Hebebühne nachgewiesen werden.
  • Bei Fundament-Neukonstruktion empfehlen wir dieses nach Variante „Chemische Verankerung“ zu konstruieren.

SOFA setzt voraus, dass kein Ringspalt zwischen Ankern und Anbauteil vorhanden ist. Dies kann durch Füllen des Spaltes mit Mörtel mit genügend hoher Druckfestigkeit (z.B. durch Anwendung des HILTI Dynamik-Sets) oder anderen geeigneten Maßnahmen erreicht werden.

Die Hebebühne muss auf einem geraden (ebenen) Betonboden mit einer Mindeststärke und Ausdehnung laut Fundamenttabelle erstellt werden. Die Betonoberfläche des Installationsortes muss vollkommen gerade, glatt und sauber sein. Der Seitenabstand für den Durchgang der Personen, vom breitesten Punkt der Hebebühne zur Wand links und rechts muss mindestens 1m betragen.

Die Höhenabweichung des Fundamentes bei 2-Säulen Hebebühnen darf auf einer Länge von 3400 mm nicht mehr als 10 mm betragen !!!

ENTSORGUNG VON ALTSTOFFEN

Für das Entsorgen von Altteilen und Verpackung muss gesorgt sein, ansonsten fallen Entsorgungskosten an.

SCHÄDEN

Die Fundamente dürfen keine Leitungen, Fremdkörper, etc. enthalten außer diese werden für den Betrieb vorgeschrieben. Für Schäden kann der Monteur nicht haftbar gemacht werden! Müssen Montagen aufgrund Beschädigungen abgebrochen werden, wird die Leerzeit in Rechnung gestellt!

 

ARBEITSZEIT

Als normale Arbeitszeiten gelten Werktage von Montag bis Freitag.

Sollten Arbeiten an Wochenenden bzw. außerhalb der regulären Arbeitszeiten des Auftraggebers erfolgen um z.B.: Für den Auftraggeber unterbrechungsfreie Abläufe im Betrieb zu ermöglichen fallen folgende zusätzliche Kosten an:

von 20:00 bis 6:00 Aufschlag von 50% auf die Montagepauschale

Samstags von 6:00 bis 20:00 Aufschlag von 50% auf die Montagepauschale

Sonn und Feiertags von 6:00 bis 20:00 Aufschlag von 100% auf die Montagepauschale

 

Beispiel: Arbeitszeit von Samstag 20:00 bis Sonntag 6:00:

Arbeitszeit Samstag 6:00-23:59 Aufschlag von 100% (50%+50%)

Arbeitszeit Sonntag 0:00-6:00 Aufschlag 150% (100%+50%)

 

TERMINVERGABE

Wir weisen Sie darauf hin, dass nach Abfahrt unseres Technikers bereits Kosten für Fahrt, Zeit und Übernachtung entstehen und bei Absage oder Verschiebung zusätzliche Gebühren anfallen können!

Aufgrund unvorhersehbarer Schwierigkeiten bei Montagen am Vortag, Defekte am Fahrzeug, schlechte Verkehrs- oder Witterungsverhältnisse, Erkrankung des Technikers usw., kann sich der Montagetermin verschieben bzw. zur Gänze ausfallen! Ein Ersatztermin wird bekanntgegeben. Für diese oder ähnliche Fälle können wir nicht belangt werden.

Bestätigung Montage

Telefon: +436649177331

E-mail: office@toolstec.at

Anschrift: Golfstrasse 11, 7574 Burgauberg-Neudauberg

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