Garantiebedingungen ToolsTec36 (Stand 30.06.2024)

§ 1 Garantiegegenstand

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung aus dem Kaufvertrag gelten folgende Garantiebedingungen ab Auslieferungsdatum:
3 Jahre Garantie auf alle Hebebühnen, sowie 5 Jahre Garantie auf Bremsenprüfstände welche durch ToolsTec GmbH verkauft, montiert und gemäß §7 AMVO abgenommen sind sowie der gesetzlichen wiederkehrenden Überprüfung gemäß §8 AMVO unterzogen bzw. gemäß PBStV kalibriert wurden.
Die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen sind durch ToolsTec GmbH für den Kunden kostenpflichtig durchzuführen (z.b.: Wartungsvertrag).

Kein Garantieanspruch besteht, wenn die Mängel der Ware auf nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind.

§ 2 Garantieumfang

Treten während des Garantiezeitraums unter diese Garantie fallende Beanstandungen auf und werden uns diese unter Vorlage der Rechnung schriftlich mitgeteilt und nachgewiesen (beispielsweise durch vorher angemeldete Einsendung an uns), erfolgt die Garantieleistung in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.

Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand selbst. Die Erstattung von Aufwendungen ggf. für Aus- und Einbau, Überprüfung entsprechender Teile sowie Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadensersatz sind von der Garantie ausgeschlossen.

Der Kaufbeleg gilt als Nachweis für den Garantieanspruch.

Zusätzliche Versandkosten werden innerhalb der Garantiezeit nicht berechnet, soweit diese in Zusammenhang mit der Durchführung der Garantieleistung stehen.

Die für die Reparatur im Rahmen der Garantieleistung ggf. erforderlichen Ersatzteile und anfallende Arbeitszeiten werden nicht berechnet. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.

Reparaturen werden zeitnah durchgeführt. Hierfür ist ein freier Zugang rund um die Hebebühne bzw. Bremsenprüfstand erforderlich. Eventueller Mehraufwand welcher durch z.B.: freiräumen, Reinigung von übermäßiger Verschmutzung, Abbau von nicht zum Gerät gehörenden Gegenständen usw., anfallen, werden ausnahmslos dem Kunden verrechnet

Arbeitszeiten: werktags von Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00.
Wenn die Reparatur nicht vor Geschäftsschluss beendet werden kann muss vom Kunden eine Überzeit bis längstens 23:00 toleriert werden.

Eventuell benötigte Arbeitsmittel (Arbeitsbühnen, Stapler usw.) werden vom Kunden bereitgestellt.


§ 3 Verpflichtungen des Kunden im Garantiefall

Tritt der Garantiefall ein, sind wir unverzüglich davon zu informieren. Der Kunde hat alles zu unternehmen, um den Schaden zu begrenzen. Hebebühnen und Bremsprüfstände, die durch Weiternutzung weitere Schäden erleiden oder verursachen können, sind bis zur Schadensbehebung außer Betrieb zu setzen.

§ 4 Garantieeinschränkungen und Gewährleistung

Bei Veränderungen oder nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch durch den Käufer oder durch nicht autorisierte Dritte erlischt die Garantie.

Auf PC-Hardware, Software und Peripherie, auch wenn diese von ToolsTec GmbH geliefert wurde, kann keine Garantie, die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus geht, übernommen werden.

Neben der Garantie bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers, die durch die Garantiebedingungen nicht eingeschränkt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hat der Verbraucher zunächst nach seiner Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

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